Betriebliche Altersvorsorge
Treue und motivierte Mitarbeiter durch Betriebliche Altersvorsorge
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Betriebliche Altersvorsorge in maßgeschneiderten Modellen trägt zur Unternehmenstreue und Motivation begehrter Mitarbeiter bei. Informieren Sie sich auch zu Selbständigenvorsorge, Abfertigungsrückdeckung, Abfertigung NEU, steuerfreier Zukunftssicherung, Pensionskasse, direkter Leistungszusage und betrieblicher Kollektivversicherung.
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Selbständigenvorsorge
Selbständigenvorsorge
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Alle nach dem GSVG pflichtkrankenversicherten Personen nehmen an dieser Lösung teil (Pflichtmitgliedschaft).
Freiwilliger Beitritt
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Freiberufler und Land- und Forstwirte können sich freiwillig zur Beitragszahlung verpflichten (=Opt-In). Die Entscheidung für die Teilnahme an der neuen Vorsorgelösung hat grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung zu erfolgen.
Ein späteres Opt-in sowie ein Opt-Out ist nicht mehr möglich.
Freiberufler und Land- und Forstwirte können frei unter den Anbietern wählen.
Die Vorteile der neuen Selbständigenvorsorge in Kürze:
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- Einzahlung erfolgt brutto für netto
- Eingezahlte Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgabe
- Kapitalgarantie auf eingezahlte Beiträge
- Steuerfreie Veranlagung in der Vorsorgekasse
- Einmalige Kapitalauszahlung möglich, wird nur mit 6 % besteuert
Pflichtbeitritt
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Analog zur „Abfertigung Neu“ für Arbeitnehmer werden 1,53% der für den Krankenversicherungsbeitrag geltenden GSVG-Beitragsgrundlage zur Einzahlung gebracht. Die Beiträge werden über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) eingehoben. Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge sind zu 100% Betriebsausgabe. Damit ist für viele Unternehmer erstmals eine steuerbegünstigte betriebliche Vorsorge möglich. Für Gewerbetreibende, freie Dienstnehmer und neue Selbständige ist dieses Modell verpflichtend. Alle Unternehmer, die bereits für Ihre Mitarbeiter eine Vorsorgekasse ausgewählt haben, erhalten ihr eigenes Beitragskonto automatisch bei dieser Vorsorgekasse. Achtung, für noch Unentschlossene gilt: sie haben nach Erhalt des Aufforderungsschreibens der SVA letztmalig die Möglichkeit, binnen drei Monaten sich für eine Kasse ihrer Wahl zu entscheiden.
Auszahlungs- und Anspruchsmöglichkeiten
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Die Auszahlungs- bzw. Anspruchsmöglichkeiten sind derzeit wie folgt vorgesehen:
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- bei Pensionsantritt
- bei Tod des Selbständigen (Kapitalbetrag wird vorrangig an Ehegatten und Kinder ausgezahlt, ansonsten fällt er in die Verlassenschaft) sowie
- nach 2 Jahren Ruhen der Gewerbeausübung bzw. Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, sofern mindestens 36 Beitragsmonate vorliegen oder
- wenn mindestens 5 Jahre keine Beitragsleistung nach dem BMSVG erfolgt ist
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Die Auszahlung der Beiträge wird ermäßigt mit 6% besteuert.
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Mit der BONUS Vorsorgekassen Aktiengesellschaft präsentiert sich ein Partner, der auf jahrzehntelange Erfahrungen zurückgreifen kann.
Beitrittsvertrag
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Um Ihnen die Vertragsabwicklung zu erleichtern, finden Sie das bereits vorgefertigte Formular hier im Internet. Drucken Sie dieses aus und kommen Sie damit zur ausführlichen Beratung in Ihre Volksbank.
Beitrittsvertrag downloaden
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Abfertigung NEU
Abfertigung NEU
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Alle neueintretenden Mitarbeiter unterliegen den Regelungen der Abfertigung NEU auch Vorsorgekasse genannt. Damit ergibt sich für jedes Unternehmen die Notwendigkeit der Auswahl einer geeigneten Vorsorgekasse.
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Mit der BONUS Vorsorgekassen Aktiengesellschaft präsentiert sich ein Partner, der auf jahrzehntelange Erfahrungen zurückgreifen kann.
Beitrittsvertrag
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Um Ihnen die Vertragsabwicklung zu erleichtern, finden Sie das bereits vorgefertigte Formular hier im Internet. Drucken Sie dieses aus und kommen Sie damit zur ausführlichen Beratung in Ihre Volksbank.
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Pensionskasse
Pensionskasse
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Die Pensionskasse verwaltet im Auftrag von Unternehmen deren Pensionskassenbeiträge für ihre Mitarbeiter. Bei der Vermögensveranlagung unterliegt sie den strengen Bestimmungen des Pensionskassengesetzes (PKG). Einmal jährlich werden die Mitarbeiter über den aktuellen Stand auf ihrem Pensionskassenkonto informiert.
Leistungen
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- (vorzeitige) Alterspension
- Hinterbliebenenpension (Witwe/n/r, Waisen)
- Berufsunfähigkeitspension
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Die Partnerschaft mit der BONUS Pensionskasse AG ist neben großen Unternehmen auch für Klein- und Mittelbetriebe von großem Nutzen. Der Arbeitgeber kann nach objektiven Kriterien bestimmen, welche Mitarbeitergruppe in die Pensionskassenlösung einbezogen werden soll.
Beiträge zu einer Pensionskassenlösung stellen im Unternehmen Betriebsausgaben dar, sofern sie 10 % der Lohn- und Gehaltssumme der an der Vorsorgelösung teilnehmenden Mitarbeiter, nicht überschreiten. Es sind weder Rückstellungsbildung noch Wertpapierdeckung erforderlich, noch werden in der Bilanz Gegenwerte aktiviert.
Vorteile Arbeitgeber
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- Die Zusage einer Betriebspension ist eine attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung und erhöht die Mitarbeitermotivation.
- Die Beiträge stellen Betriebsausgaben dar.
- Verwaltung und Finanzierung der Zusage sind ausgelagert.
Vorteile Arbeitnehmer
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- Die Einzahlung von Eigenbeiträgen ist möglich.
- Die Beiträge zur Pensionskasse gelten gesetzlich nicht als Arbeitsentgelt und kommen in unverminderter Form der Pensionsvorsorge zugute.
- Verschiedene Möglichkeiten bei Austritt vor dem Leistungsfall.
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Als Partner steht Ihnen hier die BONUS Pensionskassen AG und BONUS Vorsorgekassen AG zur Verfügung.
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